Fahrzeug und Zulassung (2024)

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An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen Fabrikneues Fahrzeug oder Tageszulassung anmelden Fahrzeug abmelden Fahrzeug online abmelden (außer Betrieb setzen) Umschreibung Fahrzeug – innerhalb Münchens Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München Fahrzeug wieder anmelden Aus dem Ausland eingeführtes Fahrzeug anmelden Geleastes oder finanziertes Fahrzeug anmelden/ abmelden Fahrzeug-Veräußerungsmitteilung Papiere und Halterdaten Adressänderung in Fahrzeugpapiere eintragen lassen Auskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen Halter- und Datenbestätigungen für ein Kraftfahrzeug beantragen Internationaler Fahrzeugschein Probleme bei Kfz-Versicherung oder KfZ-Steuer Technische Änderungen in Fahrzeugpapiere eintragen lassen Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II Befreiung von der Gurtpflicht oder Helmpflicht Namensänderung in den Fahrzeugpapieren Kennzeichen und Plaketten für Fahrzeuge Ausfuhrkennzeichen Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone Historisches Kennzeichen für Oldtimer beantragen Kennzeichen für Elektrofahrzeuge (E-Kennzeichen) Kurzzeitkennzeichen beantragen Kurzzeitkennzeichen mit ausländischen Fahrzeugdokumenten Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer beantragen Rotes Dauerkennzeichen für Handel, Werkstätten und Hersteller beantragen Saisonkennzeichen beantragen Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder Wechselkennzeichen Wunschkennzeichen Kennzeichen-Nachstempelung Fahrzeug umkennzeichnen Vorabzuteilung Kennzeichen Vorabzuteilung Kennzeichen – eingeführtes Fahrzeug Informationen und Ratgeber Aktuelles aus der Kfz-Zulassung Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe Fahrzeug und Zulassung Diesel-Fahrverbot HyStarter: Wasserstoffstrategie München Sicherheitsprüfung für Nutzkraftwagen Lärmarme Reifen Termine und Kontakt Servicetelefone Servicetelefon Kfz & Fahrerlaubnis Behördennummer 115 Verwandte Themen Fahrerlaubnis und Führerschein Parken, Halten, Abstellen Transport und Beförderung Baustellen und Infrastruktur

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Papiere, Kennzeichen, Umweltplakette: Die wichtigsten Informationen zum An- und Ummelden eines Fahrzeuges.

An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen

  • Fabrikneues Fahrzeug oder Tageszulassung anmelden

    Fahrzeuge (auch Anhänger) müssen zugelassen werden und ein amtliches Kennzeichen haben. Um ein Fahrzeug zuzulassen können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.

  • Fahrzeug abmelden

    Wer sein Fahrzeug abmelden will, kann es für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren außer Betrieb setzen.

  • Fahrzeug online abmelden (außer Betrieb setzen)

    Wenn Ihr Fahrzeug nach 2015 zugelassen wurde, können Sie Ihr Fahrzeug online abmelden.

  • Umschreibung Fahrzeug – innerhalb Münchens

    Wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits in München zugelassen ist, müssen Sie Ihr Fahrzeug (auch Anhänger) umschreiben.

  • Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München

    Wenn Sie Eigentümer*in eines an einem anderen Ort zugelassenen Fahrzeugs sind oder Sie mit Fahrzeug nach München umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben.

  • Fahrzeug wieder anmelden

    Wenn ein Fahrzeug (auch Anhänger) abgemeldet war und nun wieder auf denselben Fahrzeughalter zugelassen werden soll, finden Sie hier alle Informationen.

  • Aus dem Ausland eingeführtes Fahrzeug anmelden

    Um aus dem Ausland eingeführte Kraftfahrzeuge und Anhänger hier anzumelden oder eine Tageszulassung zu erhalten, müssen Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.

  • Geleastes oder finanziertes Fahrzeug anmelden/ abmelden

    Wenn Sie ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug haben, dann müssen Sie folgendes beachten, bevor wir Ihr Anliegen bearbeiten können.

  • Fahrzeug-Veräußerungsmitteilung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, sind Sie als bisherige*r Halter*in verpflichtet, den Eigentümerwechsel Ihrer Kfz-Zulassungsstelle zu melden (Veräußerungsanzeige).

Papiere und Halterdaten

  • Adressänderung in Fahrzeugpapiere eintragen lassen

    Wenn sich in München die Adresse der Person oder der Firma ändert, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, müssen Sie das in den Fahrzeugpapieren eingetragen lassen.

  • Auskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen

    Die Zulassungsbehörde kann in begründeten Fällen Auskunft über den Halter oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs geben.

  • Halter- und Datenbestätigungen für ein Kraftfahrzeug beantragen

    Eine Halterbestätigung oder Datenbestätigung kann für Behörden, Fahrzeughalter, Autohäuser oder Fahrzeughersteller ausgestellt werden.

  • Internationaler Fahrzeugschein

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug zeitweise außerhalb Europas fahren wollen, brauchen Sie den Internationalen Fahrzeugschein als Übersetzung Ihres nationalen Fahrzeugscheins.

  • Probleme bei Kfz-Versicherung oder KfZ-Steuer

    Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist abgelaufen oder Sie haben ihre Kfz-Steuer nicht bezahlt? Dann müssen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen.

  • Technische Änderungen in Fahrzeugpapiere eintragen lassen

    Technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug müssen Sie der Kfz-Zulassungsbehörde melden, damit diese die Fahrzeugpapiere berichtigen kann.

  • Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I

    Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren geht, müssen Sie eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.

  • Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II

    Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren geht, müssen Sie eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.

  • Befreiung von der Gurtpflicht oder Helmpflicht

    Wer aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen kann, benötigt dafür eine Befreiung.

  • Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

    Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, ändert, muss dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

Kennzeichen und Plaketten für Fahrzeuge

  • Ausfuhrkennzeichen

    Wer sein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen will, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses (internationale Zulassung) kann maximal für ein Jahr erteilt werden.

  • Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone

    Wer ein Diesel-Fahrzeug bis Euro 5 hat, braucht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung, um in die neue Umweltzone fahren zu dürfen.

  • Historisches Kennzeichen für Oldtimer beantragen

    Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, können ein Oldtimerkennzeichen erhalten, das am Ende mit einem „H“ gekennzeichnet ist.

  • Kennzeichen für Elektrofahrzeuge (E-Kennzeichen)

    Für bestimmte Elektrofahrzeuge können Sie ein sogenanntes E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen.

  • Kurzzeitkennzeichen beantragen

    Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal sechs Tage.

  • Kurzzeitkennzeichen mit ausländischen Fahrzeugdokumenten

    Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal 6 Tage.

  • Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer beantragen

    Oldtimerfahrzeuge, die abgemeldet sind, können ein rotes Dauerkennzeichen erhalten. Damit dürfen (bei begründetem Bedarf) bestimmte Fahrten durchgeführt werden.

  • Rotes Dauerkennzeichen für Handel, Werkstätten und Hersteller beantragen

    Kfz-Händler, Werkstätten und Hersteller können für die eigene betriebliche Verwendung rote Dauerkennzeichen erhalten.

  • Saisonkennzeichen beantragen

    Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, können für einen zuvor festgelegten Zeitraum im Jahr ein Saisonkennzeichen erhalten.

  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder

    Wenn Sie ein (oder beide) Kennzeichenschild verloren haben oder gestohlen wurde, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle melden, bei der Ihr Fahrzeug zugelassen ist.

  • Wechselkennzeichen

    Sie können in München zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zulassen.

  • Wunschkennzeichen

    Wer bestimmte Buchstaben oder Ziffern nach dem „M“ auf seinem Kennzeichenschild haben will, kann sich vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.

  • Kennzeichen-Nachstempelung

    Wenn Ihre Kennzeichen oder Stempelplaketten beschädigt sind, können Sie die Plaketten auf Ihren Kennzeichenschildern neu stempeln lassen.

  • Fahrzeug umkennzeichnen

    Wenn Sie Ihre Kennzeichenschilder tauschen möchten, können Sie ihr Fahrzeug umkennzeichnen lassen.

  • Vorabzuteilung Kennzeichen

    Sie möchten sich ein Kennzeichen für eine Fahrt zur Werkstatt oder Prüforganisation vorab zuteilen lassen?

  • Vorabzuteilung Kennzeichen – eingeführtes Fahrzeug

    Sie möchten sich ein Kennzeichen für eine Fahrt zur Werkstatt oder Prüforganisation vorab zuteilen lassen?

Informationen und Ratgeber

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Fahrzeug und Zulassung (2)

Aktuelles aus der Kfz-Zulassung

Neues zum MUC, Hinweise für Händler und Zulassungsdienste, Kraftrad-Kennzeichen, Zulassung: Überblick über die aktuellen Informationen der Kfz-Zulassungsbehörde.

Fahrzeug und Zulassung (3)

Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe

In diesem Förderprogramm werden Lastenräder, Fahrradanhänger, Elektrofahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen gefördert.

Fahrzeug und Zulassung

  • Diesel-Fahrverbot

    Informationen zur stufenweisen Einführung sowie zu Ausnahmen und Ausnahmegenehmigungen.

  • HyStarter: Wasserstoffstrategie München

    Die Landeshauptstadt München arbeitet gemeinsam mit einem Akteursnetzwerk an einer Wasserstoffstrategie für die Region.

  • Sicherheitsprüfung für Nutzkraftwagen

    Die Sicherheitsprüfung (SP) ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzkraftwagen (Fahrzeug-Klassen M, N und O sind betroffen).

  • Lärmarme Reifen

    Durch Auswahl von Reifen mit einer guten Geräuschklasse leisten Sie einen wirksamen Beitrag zur Lärmminderung. Vergleichen Sie beim Reifenkauf die Reifenlabel.

Termine und Kontakt

  • Online-Terminvereinbarung
  • Kontaktformular Zulassungsstelle

Servicetelefone

  • Servicetelefon Kfz & Fahrerlaubnis

    +49 89 233-96090

    Nicht erreichbar

  • Fahrzeug und Zulassung (4)

    Behördennummer 115

    Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.

    115

    Nicht erreichbar

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Fahrerlaubnis und Führerschein

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Parken, Halten, Abstellen

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Transport und Beförderung

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Author: Prof. An Powlowski

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